Einsatzgebiet

Baumpflege in Märkisch-Oderland

Märkisch-Oderland reicht vom östlichen Berliner Stadtrand bis an die Oder. Dazwischen liegen das flache Oderbruch mit seinen Alleen und Windschutzstreifen und die hügelige, waldreiche Märkische Schweiz.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Orte

Wo wir in Märkisch-Oderland arbeiten

Referenzen

Projekte in Märkisch-Oderland

Leistungen

Was wir in Märkisch-Oderland anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz in Märkisch-Oderland

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

in Märkisch-Oderland

Keine Kreisverordnung, die Gemeinde entscheidet

  • Der Landkreis Märkisch-Oderland hat keine eigene Baumschutzverordnung. Viele Städte wie Strausberg, Bad Freienwalde und Wriezen haben aber eigene Satzungen.
  • Gibt es keine Satzung, ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig. Fällungen ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) wertet der Landkreis als Eingriff in die Natur, der ausgeglichen werden muss.
  • Fällungen in der Sperrzeit vom 1. März bis 30. September brauchen eine Befreiung. Bäume mit Höhlen oder Nestern sind ganzjährig geschützt.

Untere Naturschutzbehörde Märkisch-Oderland

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum in Märkisch-Oderland?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
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