Baumpflege in Templin
Templin ist von einer fast vollständig erhaltenen Stadtmauer umgeben und von Seen und Wäldern eingerahmt. Alleen führen in die Dörfer ringsum, viele Grundstücke liegen am Wasser.

Was wir in Templin anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Templin
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Templin
Keine Satzung, es gilt das Bundesrecht
- Templin hat keine eigene Baumschutzsatzung, und auch der Landkreis Uckermark hat keine Verordnung. Für Bäume im Ort brauchen Sie deshalb meist keine Fällgenehmigung.
- Für Hecken und Sträucher gilt trotzdem die Sperrzeit vom 1. März bis 30. September. Bäume mit Nestern oder Fledermausquartieren sind ganzjährig geschützt.
- Stehen Bäume in einer Allee, in einem Schutzgebiet oder außerhalb des Ortes, fragen Sie vorher bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark nach.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Templin?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.