Wir arbeiten in

Baumpflege in Templin

Templin ist von einer fast vollständig erhaltenen Stadtmauer umgeben und von Seen und Wäldern eingerahmt. Alleen führen in die Dörfer ringsum, viele Grundstücke liegen am Wasser.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Leistungen

Was wir in Templin anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz in Templin

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

in Templin

Keine Satzung, es gilt das Bundesrecht

  • Templin hat keine eigene Baumschutzsatzung, und auch der Landkreis Uckermark hat keine Verordnung. Für Bäume im Ort brauchen Sie deshalb meist keine Fällgenehmigung.
  • Für Hecken und Sträucher gilt trotzdem die Sperrzeit vom 1. März bis 30. September. Bäume mit Nestern oder Fledermausquartieren sind ganzjährig geschützt.
  • Stehen Bäume in einer Allee, in einem Schutzgebiet oder außerhalb des Ortes, fragen Sie vorher bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark nach.

Baumschutz beim Landkreis Uckermark

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum in Templin?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
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