Baumpflege in Ostprignitz-Ruppin
Das Ruppiner Land ist geprägt von Seen, Wäldern und Alleen. Die Kreisstadt Neuruppin liegt am Ruppiner See, das Umland ist weit und dünn besiedelt.

Wo wir in Ostprignitz-Ruppin arbeiten
Was wir in Ostprignitz-Ruppin anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Ostprignitz-Ruppin
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Ostprignitz-Ruppin
Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin (2010)
- Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind Bäume ab 60 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe geschützt, außerdem Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft ab 100 m² Fläche und 1,50 m Höhe.
- Auf Wohngrundstücken sind nur Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Eschen und Kastanien ab 120 cm Umfang geschützt. Obstbäume, Pappeln, Weiden, Nadelbäume und abgestorbene Bäume im Ort sind frei.
- Die Genehmigung erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Wo die Gemeinde eine eigene Satzung hat, wie Neuruppin, ist die Gemeinde zuständig.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Ostprignitz-Ruppin?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.