Einsatzgebiet

Baumpflege in Ostprignitz-Ruppin

Das Ruppiner Land ist geprägt von Seen, Wäldern und Alleen. Die Kreisstadt Neuruppin liegt am Ruppiner See, das Umland ist weit und dünn besiedelt.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Orte

Wo wir in Ostprignitz-Ruppin arbeiten

Leistungen

Was wir in Ostprignitz-Ruppin anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz in Ostprignitz-Ruppin

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

in Ostprignitz-Ruppin

Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin (2010)

  • Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind Bäume ab 60 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe geschützt, außerdem Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft ab 100 m² Fläche und 1,50 m Höhe.
  • Auf Wohngrundstücken sind nur Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Eschen und Kastanien ab 120 cm Umfang geschützt. Obstbäume, Pappeln, Weiden, Nadelbäume und abgestorbene Bäume im Ort sind frei.
  • Die Genehmigung erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Wo die Gemeinde eine eigene Satzung hat, wie Neuruppin, ist die Gemeinde zuständig.

Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin (PDF)

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum in Ostprignitz-Ruppin?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
Entwurf Beenden