Baumpflege in Schwedt/Oder
Schwedt/Oder liegt am Rand des Nationalparks Unteres Odertal, der Auenlandschaft an der Grenze zu Polen. In der Stadt prägen Parks, Uferbereiche und Alleen den Baumbestand.

Was wir in Schwedt/Oder anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Schwedt/Oder
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Schwedt/Oder
Baumschutzsatzung der Stadt Schwedt/Oder (2010)
- Schwedt hat eine eigene, recht strenge Baumschutzsatzung: Geschützt sind Bäume schon ab 40 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe.
- Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten sind Bäume bis 1,60 m Stammumfang frei. Eichen, Ulmen, Linden und Rotbuchen sind dort aber schon ab 40 cm geschützt. Obstbäume, Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume sind nicht geschützt.
- Den Fällantrag stellen Sie bei der Stadt Schwedt/Oder. Die Gebühr beträgt 65 Euro je Grundstück plus 10 Euro für jeden weiteren Baum. Als Ersatz sind je nach Stammumfang ein bis vier Bäume zu pflanzen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Schwedt/Oder?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.